Wie Sie Mutterschaftsgeld beantragen können


Sie freuen sich auf die Geburt Ihres neuen Familienmitglieds und planen dessen Zukunft. Wussten Sie, dass Sie eine Mutterschaftsbeihilfe erhalten können, wenn Sie nach der Geburt einen Antrag bei der zuständigen Stelle von Hello Work stellen?
Der „krönende Abschluss“ einer neuen Familie ist umso wünschenswerter, also lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Es handelt sich um eine einkommensbeschränkte Leistung, d. h. Familien mit einem Einkommen über dem 2,7-fachen des Existenzminimums der Familie haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
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Familien mit geringem oder gar nicht vorhandenem Einkommen und alleinerziehende Mütter haben jedoch in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Es besteht kein Risiko, Leistungen zu verlieren. Sie haben Anspruch auf die Leistung ab dem Tag der Geburt des Kindes und können sie bis zu einem Jahr lang ohne Rückstände in Anspruch nehmen! Es handelt sich um eine einmalige Leistung. Sie benötigen ein Antragsformular für Mutterschaftsgeld, das Ihnen vom Arbeitsamt ausgehändigt wird, oder Sie können es auf der Website des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten – Integriertes Portal – ausfüllen. Ausfüllen, speichern, herunterladen und ausdrucken. Sie benötigen auch ein Formular, um Ihre vierteljährlichen Einkünfte anzugeben. Wenn Sie erwerbstätig sind, reichen Sie das Formular für die Einkommenserklärung bei Ihrem Arbeitgeber ein, der es ausfüllt, abstempelt und mit Ihrem Einkommen für den betreffenden Zeitraum (das Quartal vor dem Quartal, in dem das Kind geboren wurde) unterzeichnet. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, füllen Sie eine eidesstattliche Erklärung aus, in der Sie bestätigen, dass Sie während des betreffenden Zeitraums nicht gearbeitet haben und über kein Einkommen verfügen.
Wenn das Einkommen der zu beurteilenden Person das 2,7-fache des Existenzminimums im betreffenden Zeitraum nicht übersteigt, hat die Person bei der Geburt des ersten Kindes Anspruch auf 13 000 SEK; bei der Geburt des zweiten Kindes hat sie Anspruch auf 10 000 SEK (wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind); bei der Geburt des dritten Kindes hat sie Anspruch auf 10 000 SEK (wenn die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind).
Sie müssen beim zuständigen Arbeitsamt mit Ihrem Personalausweis und der Geburtsurkunde des Kindes erscheinen, um das Mutterschaftsgeld und die Zahlung zu beantragen. Das Geld ist auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto zu überweisen oder per Postanweisung an den Wohnsitz oder eine andere von der Antragstellerin angegebene Adresse. Das Jobcenter wird Ihnen alle Informationen zu den oben genannten Leistungen erläutern und Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars beraten.
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Sie können die ausgefüllten Formulare auch per Post an das Jobcenter schicken, aber das ist nicht empfehlenswert. Falsch ausgefüllte Formulare können das Antragsverfahren und die Überweisung unnötig in die Länge ziehen, da Sie schriftlich aufgefordert werden, Korrekturen vorzunehmen und Belege vorzulegen.
Informationen zu den Lebenshaltungskosten für Familien finden Sie auf der MLSA-Website

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